Bei den folgenden Zeilen geht es nur um reine Flugtickets, oder sonstigen Einzelreiseleistungen (Buchungen von Hotels, Mietwagen etc.), nicht aber um Pauschalreiseangebote von z.B. Kuoni, Hotelplan, Tui Suisse oder Eigenproduktikonen von ACAPA. Bei grossen Offerten für Pauschalreisen werden wir auch eine Gebühr für Offerten verlangen (siehe unten: Beratungsgebühr pro Stunde) jedoch wird diese Gebühr bei einer festen Buchung einer Pauschalreise am Gesamtreisepreis angerechnet. Eine kurze telefonische Auskunft für Flugtickets oder Pauschalreisen geben wir nach wie vor gratis, jedoch ohne schriftliche Angaben, und ohne definitive Preisgarantien, Verfügbarkeitsangaben und detaillierte Konditionen.
Nachdem die Swiss International Air Lines und damit die meisten europäischen und amerikanischen Airlines die Kommission an die Reisebüros ab dem 1. Januar 2005 in der Schweiz auf 0% Kommission kürzen, müssen die Reisebüros diesen Ausfall an Einnahmen mittels Gebühren kompensieren. Die Mischrechnung, bei der die teuren Tarife die günstigen Tarife „subventionierten“ gibt es nicht mehr. (Siehe in diesem Zusammenhang auch den Bericht von Ruedi Ellenberger „Wandel der Zeit – Beratungsgebühren im Reisebüro“ publiziert im Internet www.acapa.ch unter Rubrik „Aktuell“, oder verlangen Sie den Bericht bei Ruedi Ellenberger.) Die Airlines werden die Tarife deswegen nicht senken, im Endeffekt gibt es also eine „kalte“ Flugtariferhöhung der Fluggesellschaften im Schnitt von 7% bis 10%.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Modelle, diese Gebühren (englisch = fee) der Reisebüros zu berechnen und einzukassieren (Vorteile und Nachteile für ACAPA):
C. Entscheid ACAPA
Nach internen Evaluationen hat sich ACAPA Reisen Schinznach-Dorf für die Variante drei, Beratungsgebühr pro Stunde entschieden. Wir sind uns bewusst, dass wir mit diesem Entscheid einige Kunden verlieren werden, ev. sogar den einen oder anderen Geschäftsreisenkunden. Das Verhältnis billiger Flugtarif v.v. Gebühr wird ev. einige Kunden am Anfang „blenden“, wir denken jedoch, dass diese Kunden früher oder später „zurück kommen“ werden – alles hat seinen Preis. Mit dieser Variante werden wir für unsere gebotenen Dienstleistungen und das vermittelte Wissen nicht „ausgenützt“, d.h. auch wenn wir für teure oder günstige Varianten angefragt werden, auch für solche bei der keine Buchung daraus entsteht, werden wir unsere Leistung in Rechnung stellen.
Wir werden folgende Gebühren pro Auftrag anwenden:
1. Administrativgebühr: Sfr 40.-
Eine Gebühr pro Rechnung
2. Airline und IATA-Lizenz
Gebühr: Sfr 40.-
Eine
Gebühr pro ausgestelltem Ticket pro Passagier
3. Beratungsgebühr pro Stunde Sfr 80.-
Pro Auftrag, unabhängig der Anzahl Tickets und Passagiere.
Beratungsgebühr wird prozentual im
Stundenansatz berechnet
„Fragen kostet nichts, oder?“ – Jein, eine kurze telefonische
Auskunft geben wir nach wie vor gratis, jedoch ohne schriftliche Angaben. Sobald
wir schriftliche Angaben oder eine Offerte unterbreiten, wird die
Beratungsgebühr (Punkt 3) verrechnet - auch wenn daraus keine Buchung entsteht!
Bei persönlichen Besuchen in unserem Büro ist die Bedürfnisabklärung gratis,
nicht jedoch die Beratung und die schriftliche Offerte (Punkt 3). Erst bei
einer definitiven Buchung kommt bei Rechnungsstellung zusätzlich Punkt 1 und 2
zur Anwendung.
a) Administrativgebühr: Sfr 40.-. Dieser Betrag (Auftragspauschale) beinhaltet die Infrastruktur-, und weitere Administrativkosten, wie auch die obligatorische Kundengeldversicherung des Garantiefonds, unabhängig zum Aufwand der effektiven Beratung. Es werden einmal pro Rechnung Sfr 40.- berechnet. Die Administrativgebühr wird nur verrechnet, wenn ein Buchungsabschluss erfolgt. Mit der Administrativgebühr können wir noch keine Mitarbeiterlöhne bezahlen.
b) Airline und IATA-Lizenz Gebühr: Sfr 40.-. Damit werden Kosten bezahlt, die bis anhin Teil der Kommissionsabgeltung der Airlines an die Reisebüros (im Auftrage und als Agenten der IATA-Airlines) waren für: Buchung der Flüge, Reservationssystems- und Ticketprinterkosten, Ticketausstellung, Umbuchungen, Stornierungen, Rückerstattungen, Reklamationen im Auftrage des Kunden mit der Airline, Inkasso und Abrechnung der Tickets mit der IATA, Lizenzgebühren der IATA, Bankgarantien für IATA Lizenz. Es wird pro ausgestelltes Ticket und pro Passagier je eine Gebühr von Sfr 40.- berechnet. Diese wird nur verrechnet, wenn ein Buchungsabschluss erfolgt. Mit dieser Gebühr bezahlen wir (bzw. Sie als Kunde) die Arbeit die wir als Reisebüro in Zukunft gratis für die Airlines machen (müssen!). Mit der Airline und IATA-Lizenz Gebühr können wir noch keine Mitarbeiterlöhne bezahlen.
c)
Beratungsgebühr
pro Stunde Sfr 80.-. Es wird
der effektive Stundenaufwand verrechnet, unabhängig ob eine Buchung zu Stande kommt oder nicht. Es
ist selbstverständlich ein Unterschied ob die Lehrlinge beraten oder die „alten
Füchse“, dieser Umstand wird bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Falls
die Buchung in einem Pauschalarrangement „endet“, bei dem ACAPA Kommissionen
vom Touroperator erhält, entfällt einen Teil der Gebühr, ebenfalls wenn ACAPA
bei gewissen Airlines oder Tarifen in Zukunft noch eine Kommission von der
Airline erhält. Mit dieser Gebühr für die Beratung können wir die Mitarbeiterlöhne bezahlen.
Weitere separate Gebühren von ACAPA für
Buchungen von Hotels, Mietwagen, Schiffsfähren etc. entfallen damit, ausgenommen
sind Kosten und Gebühren die von den Leistungsträger dem Kunden via ACAPA belastet
werden oder die effektive Kosten für das Organisieren eines Visums etc.
Beispiel Kundenrechnung (Flug für 2 Personen):
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Preis Economy
Klasse Tarif Sfr 274.- |
SFr.
274.00 |
x |
2 |
SFr.
548.00 |
|
Flughafen Taxen
Sfr 61.- |
SFr. 61.00 |
x |
2 |
SFr. 122.00 |
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Nach
Ticketausstellung Rückerstattungsspesen 100% |
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Umbuchung erlaubt
gegen Gebühr von Sfr 100.- |
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(gleiche Tarif
Art muss verfügbar sein, sonst Bezahlung Differenz zu neuem Tarif) |
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Administrativgebühr:
Sfr 40.- (eine Gebühr pro Rechnung) |
SFr. 40.00 |
x |
1 |
SFr. 40.00 |
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SFr. 40.00 |
x |
2 |
SFr. 80.00 |
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Beratungsgebühr
pro Stunde Sfr 80.- |
SFr. 80.00 |
x |
0.75 |
SFr. 60.00 |
Die Kosten für mehrere Flugtickets über eine
gewisse Zeit für mehrere Personen gerechnet werden wegen diesen neuen Gebühren
nur bedingt höher – eventuell sogar günstiger. Die „kalte“ Tariferhöhung, weil
die Airlines durch die Abschaffung der Kommissionszahlungen die Tarife nicht
senken, sieht auf den ersten Blick ungerecht aus, man muss jedoch bedenken,
dass in den letzten paar Jahren der Durchschnittspreis für ein Flugticket um
mehr als 30% gefallen ist (in Europa sogar bis 70%!), dadurch relativiert sich auch
die „kalte“ Tariferhöhung. Die „Aktionitis“ der Airlines mit den supergünstigen
Tarifangeboten wird in Zukunft nicht abnehmen, eher im Gegenteil noch verstärkt
werden.
Stand November 2004 -
Änderungen bleiben vorbehalten (Ref.
EL9041)