Kreditkarten Kommission Aufrechnung v.v. Barzahlung

Information des SRV (Schweizerischer Reisebüro Verband) an die Reisebüros vom 6. Februar 2006

Weko-Entscheid rechtskräftig

Im Dezember 2005 hat die Wettbewerbskommission eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Kreditkartenmarkt erwirkt.

Nun ist der Entscheid definitiv, nachdem die Rekursfrist am Freitag 3. Februar 2006 ohne Einsprache verstrichen ist. Aus diesem Grund ist ab sofort eine Differenzierung der Preise bei Bar- oder Kreditkartenzahlungen zulässig.

Wir fassen den Entscheid nochmals wie folgt zusammen:

• Abschaffung der Nichtdiskriminierungs-klausel (NDR)

Die NDR hat es den Händlern bisher untersagt, bei Bezahlung mit Kreditkarte einen Zuschlag zu verlangen oder bei Barzahlung einen Rabatt zu gewähren. Die Acquirer verpflichten sich, die NDR ab Rechtskraft des Entscheides aufzuheben. Durch die Abschaffung dieser Klausel wird der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Zahlungsmitteln verstärkt. Der Handel kann eine Kommission vermeiden, indem er dem Konsumenten die Wahl lässt, entweder mit Kreditkarte zu bezahlen und den vollen Preis einschliesslich Kreditkartengebühr zu entrichten, oder aber ein anderes Zahlungsmittel zu verwenden, insbesondere Barzahlung, und den Normalpreis zu entrichten.

Wir empfehlen, Ihre Preispolitik gegenüber Ihren Kunden in jedem Fall transparent zu deklarieren.

Ausführliche Variante der WEKO: http://www.weko.admin.ch/publikationen/00212/RPW2006-1.pdf?lang=de