Schengener Abkommen Neue Grenzen, neue Bestimmungen

Mit dem Beitritt der Schweiz am 12. Dezember 2008 zum Schengen-Gebiet ändern sich die Grenzbestimmungen. Landesgrenzen innerhalb Schengen gelten als „intern“, die Aussengrenzen des Schengen-Gebietes erhalten die Bezeichnung „extern“. 

In der Schweiz existieren die Aussengrenzen nach dem Schengener Abkommen nur noch an internationalen Flughäfen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz ist kein Mitglied der europäischen Grenzunion, die Grenz- und Warenkontrolle geht weiter. Der zollfreie Import von Waren bis zum Maximalwert von CHF 300 pro Person behält seine Gültigkeit.
  •   Von ausserhalb Schengen in die Schweiz: Das Schengen Visa ersetzt das Schweizer Visa für einen Kurzaufenthalt bis drei Monate. Visas für einen Aufenthalt ab drei Monaten erfolgen nach Schweizer Recht mit Schengen-Vignette.

Das Visa für Ausländer/innen in der Schweiz mit einer Niederlassungsbewilligung bei einer Reise in andere Schengen-Länder entfällt. Die Niederlassungsbewilligung ist zusätzlich zum gültigen Pass bzw. der Identitätskarte mitzunehmen. 

Das Schengen-Gebiet auf einen Blick

Nächste Schritte – 29. März 2009

Mit der Einführung des Sommerflugplanes 2009 starten alle SWISS Flüge in Schengen-Ländern ausserhalb der Schweiz von den entsprechenden Schengen-Terminals. 

Die Flughäfen in der Schweiz werden über eine komplette Trennung der „Intra Schengen Passagiere“ von den anderen Passagieren verfügen. 

 

FAQ Schengener Abkommen und SWISS Flüge nach dem 12. Dezember 2008

Ihr Gepäck bekommt den Check-in bis nach Frankfurt. Sie reisen in Frankfurt in das Schengen-Gebiet ein, wo Ihr Pass den entsprechenden Stempel erhält.

Hinweis ab dem 29. März 2009: Die Reisenden am Zürich Flughafen bewegen sich getrennt nach Schengen und Non Schengen Zugehörigkeit. Die Einreise in das Schengen-Gebiet erfolgt in Zürich. Der Flug von Zürich nach Frankfurt gilt als „interner Flug“.

Sie brauchen Ihren Pass und die Niederlassungsbewilligung für die Reise innerhalb des Schengen-Gebietes. Die Niederlassungsbewilligung alleine reicht nicht aus. Das gilt ebenfalls für den Führerausweis (Führerschein).

Nach wie vor durchqueren Sie die übliche Grenzkontrolle in Zürich und Barcelona bis Ende März 2009.