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Schengener Abkommen Neue Grenzen, neue Bestimmungen Mit dem Beitritt der Schweiz am 12. Dezember 2008 zum Schengen-Gebiet ändern sich die Grenzbestimmungen. Landesgrenzen innerhalb Schengen gelten als „intern“, die Aussengrenzen des Schengen-Gebietes erhalten die Bezeichnung „extern“. In der Schweiz existieren die Aussengrenzen nach dem Schengener Abkommen nur noch an internationalen Flughäfen. Das Wichtigste in Kürze
Das Visa für Ausländer/innen in der Schweiz mit einer Niederlassungsbewilligung bei einer Reise in andere Schengen-Länder entfällt. Die Niederlassungsbewilligung ist zusätzlich zum gültigen Pass bzw. der Identitätskarte mitzunehmen.
Das Schengen-Gebiet auf einen Blick Nächste Schritte – 29. März 2009 Mit der Einführung des Sommerflugplanes 2009 starten alle SWISS Flüge in Schengen-Ländern ausserhalb der Schweiz von den entsprechenden Schengen-Terminals. Die Flughäfen in der Schweiz werden über eine komplette Trennung der „Intra Schengen Passagiere“ von den anderen Passagieren verfügen.
FAQ Schengener Abkommen und SWISS Flüge nach dem 12. Dezember 2008
Ihr Gepäck bekommt den Check-in bis nach Frankfurt. Sie reisen in Frankfurt in das Schengen-Gebiet ein, wo Ihr Pass den entsprechenden Stempel erhält. Sie brauchen Ihren Pass und die Niederlassungsbewilligung für die Reise innerhalb des Schengen-Gebietes. Die Niederlassungsbewilligung alleine reicht nicht aus. Das gilt ebenfalls für den Führerausweis (Führerschein).
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